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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Luxemburg

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Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen. Davon abgesehen sollte die Kündigung im Voraus erfolgen - vorausgesetzt, beide Parteien sind damit einverstanden.

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Kündigungsfrist

Die erforderliche Kündigungsfrist in Luxemburg hängt auch von der Dauer der Beschäftigung ab:

  • Weniger als 5 Jahre Beschäftigung: 2 Monate Kündigungsfrist
  • 5-10 Jahre Beschäftigung: 4 Monate Kündigungsfrist
  • 10+ Jahre Beschäftigung: 6 Monate Kündigungsfrist
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Abgangsentschädigung

Ohne eine entsprechende Kündigung haben die Beschäftigten Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die sie beim Arbeitgeber beschäftigt waren, bis zu 25 Jahren.

  • Weniger als 5 Jahre-: Keine Abfindung
  • 5-10 Jahre: 4 Monate Abfindung oder Verlängerung der Kündigungsfrist um 5 Monate für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten
  • 10-15 Jahre: 2 Monatsabfindungen oder Verlängerung der Kündigungsfrist um 8 Monate für Arbeitnehmer mit weniger als 20 Beschäftigten
  • 15-20 Jahre: 3 Monate Abfindung oder Verlängerung der Kündigungsfrist um 9 Monate für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten
  • 20-25 Jahre: 6 Monate Abfindung oder Verlängerung der Kündigungsfrist um 12 Monate für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten
  • 25-30 Jahre: 9 Monate Abfindung oder die Kündigungsfrist kann um 15 Monate verlängert werden
  • 30+ Jahre: 12 Monate Abfindung oder die Kündigungsfrist kann um 18 Monate verlängert werden.
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Bewährungszeiten
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