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Freistellungsarten in Polen

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Gesetzlicher Urlaub

Beschäftigte in Polen haben in den ersten 10 Jahren ihres Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Nach 10 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 26 Tage. In Polen wird die Ausbildung auf die Gesamtbeschäftigungszeit angerechnet. Zusätzlich stehen allen Beschäftigten 13 bezahlte Feiertage zu.

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Mutterschaftsurlaub und Elternzeit

Insgesamt besteht Anspruch auf 52 Mutterschaftsurlaub und Elternzeit, aufgeteilt in drei Teile. Der erste Teil ist der eigentliche Mutterschaftsurlaub. Er dauert 20 Wochen und beginnt 6 Wochen vor dem Geburtstermin. Mütter dürfen frühestens 14 Wochen nach der Geburt wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Im Anschluss an die ersten 20 Wochen können weitere 6 Wochen beantragt werden, die der Arbeitgeber gewähren muss. Nach Ablauf dieser ersten 26 Wochen können Arbeitnehmer:innen dann 26 Wochen Elternzeit beantragen, die auf beide Elternteile aufgeteilt werden können. Im Falle des Todes eines Neugeborenen haben Mütter Anspruch auf mindestens 8 Wochen Freistellung. Wenn das Kind zum Todeszeitpunkt älter als 8 Wochen war, reduziert sich dieser Anspruch auf 7 Tage. Arbeitnehmerinnen haben die Wahl, ob sie in den ersten 20 Wochen 80 oder 100 % ihres durchschnittlichen Gehalts aus dem letzten Jahr beziehen möchten. Dieser Betrag ist nicht gedeckelt. Bei der 80-%-Variante wird auch nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs die gesamte Elternzeit mit 80 % abgegolten. Bei der 100-%-Variante Lohn beziehen sie in den darauffolgenden 6 Wochen ebenfalls 100 % ihres Durchschnittsgehalts, während der verbleibenden 26 Wochen Elternzeit jedoch nur mehr 60 %. Diese Leistungen werden von der Sozialversicherung bezahlt, nicht vom Arbeitgeber. Bei Mehrlingsgeburten besteht Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, abhängig von der Anzahl der geborenen Kinder.

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Partner-/Vaterschaftsurlaub

In Polen können Väter 2 Wochen bezahlten Urlaub mit 100 % Lohnfortzahlung beantragen. Für die Höhe der Bezüge gibt es keine Obergrenze. Das polnische Recht erkennt LGBTQ+-Beziehungen nicht an und erlaubt gleichgeschlechtlichen Paaren nicht, ein Kind zu adoptieren.

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Elternzeit

Zusätzlich zum regulären Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub können sich die Eltern bis zu 32 Wochen Elternzeit teilen. Dazu müssen sie innerhalb von 3 Wochen nach der Geburt einen schriftlichen Antrag stellen. Die Vergütung während der Elternzeit hängt davon ab, welches Vergütungsmodell für den Mutterschaftsurlaub gewählt wurde (siehe oben).

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Krankenurlaub

Beschäftigte unter 50 Jahren haben das Recht auf 33 bezahlte Krankentage pro Kalenderjahr. Die Bezahlung wird vom Arbeitgeber übernommen. Wenn der Krankenstand länger als 33 Tage andauert, übernimmt die polnische Sozialversicherung (ZUS). Beschäftigte, die 50 Jahre oder älter sind, erhalten 14 bezahlte Krankentage pro Kalenderjahr. Diese müssen auch hier vom Arbeitgeber bezahlt werden. Nach 14 Tagen übernimmt wiederum die Sozialversicherung. Arbeitnehmer:innen im Krankenstand erhalten im Regelfall 80 % der Vergütungsgrundlage. Wenn die Erkrankung während einer Schwangerschaft, infolge eines Arbeitsunfalls oder aufgrund eines Unfalls auf dem Weg von oder zur Arbeit auftritt, besteht Anspruch auf 100 % % der Vergütungsgrundlage. Bei Arbeitsunfällen zahlt von Anfang an die Sozialversicherung.

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Sonderurlaub

- Kinderbetreuung: Zur Betreuung von Kindern bis 14 Jahren können Beschäftigte 2 Tage bzw. 16 Arbeitsstunden freinehmen. - Heirat: Beschäftigte haben Anspruch auf 2 Tage Urlaub für ihre eigene Hochzeit bzw. 1 Tag für die Hochzeit eines Kindes. - Geburt eines Enkelkindes: Zur Geburt eines Enkelkindes haben Beschäftigte Anspruch auf 2 Tage Urlaub. - Todesfall: Beim Tod des oder der Ehepartner:in, eines Kindes oder eines Elternteils erhalten Beschäftigte 2 Tage Freistellung. 1 Tag Freistellung steht beim Tod von Geschwistern oder Schwiegereltern zu.

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