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Taxes in Brasilien

Arbeitgeber
20  %

Staatliche Rentenversicherung (INSS)

8  %

Abfertigungsfonds (FGTS)

5,8  %

Bildungsbeitrag und Beiträge zu INCRA, SENAI, SESI und SEBRAE

1 bis 3  %

Unfallversicherung

13. Monatsgehalt: (umgangssprachlich auch Weihnachtsgeld genannt) Ein jährlicher Bonus in der Höhe eines Monatsgehalts. Die erste Hälfte muss bis zum 30. November und die zweite bis zum 20. Dezember ausbezahlt werden. Das 13. Monatsgehalt ist anteilig auch bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fällig. Das 13. Monatsgehalt ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung und nicht Teil des Grundgehalts. Bei den Gehaltsverhandlungen mit deinem Bewerber:innen musst du unmissverständlich darüber informieren, ob dein Gehaltsangebot inklusive oder exklusive des „13.“ zu verstehen ist. Das Weihnachtsgeld wird mit 8,33 % des Jahresgrundgehalts berechnet.

Urlaubsbonus: Fachkräfte in Brasilien haben nach jeweils 12 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf 30 Kalendertage Urlaub pro Jahr. Dabei stehen ihnen 1/3 eines Monatsgehalts als Urlaubsbonus zu. Diese Zahlungen sind anteilig auch bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fällig. Der Urlaubsbonus wird mit 2,77 % des Jahresgrundgehalts berechnet.

Abgaben für Arbeitnehmer:innen
8 bis 11  %

Sozialversicherung (max. 482,93 BRL)

Einkommensteuer für Arbeitnehmer:innen

0 (bis 1903,98 BRL)

7,5 % (1903,98 bis 2826,65 BRL)

15 % (2826,65 bis 3751,05 BRL)

22,5 % (3751,05 bis 4664,68 BRL)

27,5 % (4664,68 BRL und darüber)

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