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Freistellungsarten in Bulgarien

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Gesetzlicher Urlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird der darauffolgende Montag zu einem bezahlten Feiertag.

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Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Werdende Mütter haben Anspruch auf 58 Wochen Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhalten sie bis zu 90 % des maximalen Sozialversicherungseinkommens (3.400 BGN seit April 2022). Dieses Einkommen wird vom Staat bezahlt, nicht vom Arbeitgeber. 45 Tage Mutterschaftsurlaub werden in der Regel vor dem geplanten Geburtstermin genommen. Wenn das Kind sechs Monate alt ist, kann der Resturlaub mit Zustimmung der Mutter auf den Vater übergehen.

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Partner-/Vaterschaftsurlaub

Großväter haben Anspruch auf 2 Wochen zu 90 % ihrer Bezüge.

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Elternzeit

Der Elternurlaub beträgt 104 Wochen. 52 Wochen werden pauschal vergütet, die restliche Zeit ist unbezahlt.

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Sonderurlaub

Arbeitgeber Zahlen 70 % des Grundgehalt für die ersten 3 Tage nach Erkrankung oder Unfall. Ab dem 4. Tag bis zur vollständigen Genesung zahlt die Sozialversicherung 80 % des Grundgehalts. Der oder die erkrankte Arbeitnehmer:in muss ein ärztliches Attest vorlegen können. Dieses muss innerhalb von 2 Tagen nach Ausstellung dem Arbeitgeber übergeben werden, der es bei den Behörden einreicht. Der/die behandelnde Arzt bzw. Ärztin muss zudem ein separates Dokument an die Behörden übermitteln. Nach bulgarischem Recht ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Krankenstandsbuch zu führen und die von den Beschäftigten vorgelegten Krankenstandsunterlagen drei Jahre lang aufzubewahren. Die Dokumente müssen im Original aufbewahrt werden. Diese Daten müssen an die nationale Sozialversicherungsanstalt (NSSI) übermittelt werden, und zwar bis spätestens zum 10. des Folgemonats nach Vorlage der Krankheitsunterlagen durch den oder die Arbeitnehmer:in.

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