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Freistellungsarten in Frankreich

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Gesetzlicher Urlaub

Vollzeitbeschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf 25 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. Darüber hinaus gibt es 11 arbeitsfreie bezahlte Feiertage. Die Mindestdauer des Jahresurlaubs beträgt 5 Wochen.

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Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Länge und Aufteilung des Mutterschaftsurlaubs hängen von der Anzahl der Kinder ab: - Einzelgeburt des ersten oder zweiten Kindes: 16 Wochen, aufgeteilt in 6 Wochen vor der Geburt und 10 Wochen danach - Einzelgeburt des dritten Kindes oder darüber: 26 Wochen, aufgeteilt in 8 Wochen vor der Geburt und 18 Wochen danach - Mehrlingsgeburt von Zwillingen: 34 Wochen, aufgeteilt in 12 Wochen vor der Geburt und 22 Wochen danach - Mehrlingsgeburt von Drillingen oder mehr: 46 Wochen, aufgeteilt in 24 Wochen vor der Geburt und 22 Wochen danach Zusätzlicher Mutterschaftsurlaub kann im Rahmen des jeweiligen Tarifvertrags gewährt werden. Die Aufteilung des Mutterschaftsurlaubs vor und nach der Entbindung kann nach ärztlicher Absprache angepasst werden.

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Vaterschaftsurlaub

Männliche Beschäftigte erhalten ab dem Tag der Geburt 3 Tage Urlaub und haben bei Einzelgeburten Anspruch auf bis zu 25 Tage (4 verpflichtend, 21 freiwillig) und bei Mehrlingsgeburten auf bis zu 32 Tage (4 verpflichtend, 28 freiwillig). Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb der ersten vier Monate nach der Geburt oder Adoption angetreten werden.

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Sonderurlaub

- Adoption: Bei Auslandsadoptionen besteht Anspruch auf 6 Wochen unbezahlten Urlaub, um zur Vorbereitung und Entgegennahme des Kindes ins Ausland reisen zu können. Die Dauer des Urlaubs hängt von der Anzahl der adoptierten Kinder ab und davon, ob der Urlaub zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Bei bis zu zwei Kindern und Beanspruchung durch einen Elternteil beträgt er 10 Wochen. Bei drei oder mehr Kindern verlängert sich der Urlaub auf 18 Wochen. Bei Mehrfachadoptionen, der Adoption von Zwillingen, Drillingen oder mehr, erhöht sich die Dauer auf 22 Wochen. Wenn der Urlaub auf beide Elternteile aufgeteilt wird, verlängert sich der Anspruch um 11 Tage (bzw. 18 Tage im Falle von Mehrfachadoptionen).

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