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- Overview
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frankreich
Französische Arbeitgeber haben im Allgemeinen die folgenden Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden:
- Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Vergleichsvereinbarung;
- Kündigung des Arbeitnehmers mit schriftlicher Kündigung und Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag;
- Dringende Entlassung des Arbeitnehmers, zum Beispiel bei Diebstahl oder einem anderen schweren Fehlverhalten.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer der Beschäftigung ab. Bei einer Beschäftigungsdauer zwischen 6 Monaten und 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 2 Jahren sind es 2 Monate. Für leitende Angestellte beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Es gibt Ausnahmen, in denen die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird:
- Freiwilliger Verzicht des Arbeitgebers während der Kündigungsfrist oder auf Antrag des Arbeitnehmers.
- Kündigung der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder zum Zweck der Kindererziehung.
- Rücktritt des Arbeitnehmers nach einem Urlaub zur Unternehmensgründung.
- Ein anwendbarer Tarifvertrag macht eine Ausnahme.
Die maximale Dauer der Probezeit beträgt 8 Monate und hängt von der jeweiligen Position ab. Die Probezeit gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und auch hier spielen die Tarifverträge eine Rolle.