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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frankreich

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Beendigung des Prozesses

Französische Arbeitgeber haben im Allgemeinen die folgenden Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden:

  • Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Vergleichsvereinbarung;
  • Kündigung des Arbeitnehmers mit schriftlicher Kündigung und Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag;
  • Dringende Entlassung des Arbeitnehmers, zum Beispiel bei Diebstahl oder einem anderen schweren Fehlverhalten.

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Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer der Beschäftigung ab. Bei einer Beschäftigungsdauer zwischen 6 Monaten und 2 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 2 Jahren sind es 2 Monate. Für leitende Angestellte beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.

Es gibt Ausnahmen, in denen die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird:

  • Freiwilliger Verzicht des Arbeitgebers während der Kündigungsfrist oder auf Antrag des Arbeitnehmers. 
  • Kündigung der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder zum Zweck der Kindererziehung.
  • Rücktritt des Arbeitnehmers nach einem Urlaub zur Unternehmensgründung.
  • Ein anwendbarer Tarifvertrag macht eine Ausnahme.

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Abgangsentschädigung
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Bewährungszeiten

Die maximale Dauer der Probezeit beträgt 8 Monate und hängt von der jeweiligen Position ab. Die Probezeit gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und auch hier spielen die Tarifverträge eine Rolle.

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