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Freistellungsarten in Daenemark

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Gesetzlicher Urlaub

Vollzeitbeschäftigte haben nach dem Urlaubsgesetz(Lov om ferie) Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Der im Laufe eines Kalenderjahres angesammelte Urlaub kann im Urlaubsjahr verbraucht werden, das vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres dauert.

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Krankenurlaub

Nach dem dänischen Angestelltengesetz haben Arbeitnehmer:innen im Krankheitsfall Anspruch auf das volle Gehalt, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Krankheit. Bei Erkrankungen, die länger als 30 Tage dauern, müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer:innen Krankengeld beantragen. Dieser Antrag muss spätestens fünf Wochen nach dem ersten Krankheitstag bei den Behörden eingehen.

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Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Werdende Mütter haben Anspruch auf 4 Wochen Schwangerschaftsurlaub (vor dem Geburtstermin) und mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Entbindung. Während des Mutterschaftsurlaubs erhält die Mutter 50 % ihres Gehalts. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin können sich jedoch auf eine volle Gehaltsfortzahlung einigen.

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Vaterschaftsurlaub

Väter haben Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub vor der Geburt und 14 Wochen danach. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung, aber der Vater kann staatliches Urlaubsgeld beantragen.

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Sonderurlaub

- Adoption: Adoptiveltern haben Anspruch auf 4 Wochen Urlaub vor der Aufnahme des Kindes, wenn sich die Adoptiveltern dafür außerhalb Dänemarks aufhalten müssen. Wenn bei einer Inlandsadoption eine Reise zum Aufenthaltsort des Kindes erforderlich ist, haben die Adoptiveltern Anspruch auf eine Woche Urlaub vor dem Adoptionstermin. Bei allen Formen der Adoption hat eines der Elternteile Anspruch auf einen Adoptionsurlaub von 14 Wochen und das andere auf Freistellung mit gesetzlichen Leistungen für 2 Wochen. Die restlichen 12 Wochen können zwischen den Adoptiveltern aufgeteilt werden. - Elternzeit: Eltern haben Anspruch auf 32 Wochen Elternzeit. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Elternzeit auf bis zu 46 Wochen zu verlängern. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, wird das betreffende Urlaubsgeld 32 Wochen lang ausbezahlt. - Unfall, Krankheit oder Trauerfall in der Familie: In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit eines unbezahlten Sonderurlaubs. - Pflegeurlaub (omsorgsdage): Die Pflegefreistellung gibt Eltern die Möglichkeit, sich um ein krankes Kind zu kümmern. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber üblich.

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