
So einfach verwaltest du dein Team in Finnland
Einfache Einstellung in Finnland. Wir übernehmen für dein Team in Finnland die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
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Freistellungsarten in Finnland
Beschäftigte haben Anspruch auf zwischen 24 und 30 bezahlten Urlaubstagen, abhängig von Vereinbarungen und den Bestimmungen im Arbeitsvertrag.
Tarifverträge in Finnland sehen für den Jahresurlaub in der Regel ein Urlaubsgeld in der Höhe von 50 % des regulären Gehalts vor. Je nach Vereinbarung zahlt der Arbeitgeber das Urlaubsgeld entweder vor oder nach dem Jahresurlaub aus. Bei Remote erhalten Angestellte ihr Urlaubsgeld auf der Grundlage des jeweils anwendbaren Tarifvertrags. Es wird jedes Jahr im März ausbezahlt und errechnet sich aus den im Vorjahr angesammelten Urlaubstagen.
Es gibt 11 bezahlte arbeitsfreie Feiertage in Finnland. Feiertagsarbeit wird mit einem 100-prozentigen Gehaltszuschlag abgegolten. Neben den gesetzlichen Feiertagsregelungen können Tarifverträge auch zusätzliche Feiertagsbestimmungen enthalten.
Beschäftigte haben Anspruch auf 9 Arbeitstage Krankenurlaub im Jahr bei vollen Bezügen, vorausgesetzt, der oder die Beschäftigte war mindestens einen vollständigen Monat lang beim Arbeitgeber beschäftigt. Bei weniger als einem Monat erhalten krankgeschriebene Arbeitnehmer:innen 50 % ihres Gehalts. Nach den ersten zehn Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit können Beschäftigte bis zu 300 Tage zusätzlichen Krankenurlaub beantragen.
Werdende Mütter haben Anspruch auf 105 Arbeitstage unbezahlten Mutterschaftsurlaub, der zwischen 30 und 50 Tagen vor der Entbindung beginnt. Allerdings kann ein Mutterschaftsgeld bei der finnischen Sozialversicherungsanstalt Kela beantragt werden. Arbeitgeber, die sich für eine freiwillige (vollständige oder teilweise) Lohnfortzahlung entscheiden, erhalten einen Zuschuss von der Sozialversicherung.
Väter können bis zu 54 Arbeitstage unbezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen, der zeitgleich mit dem Mutterschaftsurlaub beginnt. Diese 54 Tage können bis zum zweiten Geburtstag des Kindes entweder am Stück oder aufgeteilt beansprucht. Auc hier kann bei der Kela um Beihilfe angesucht werden. Arbeitgeber, die sich für eine freiwillige (vollständige oder teilweise) Lohnfortzahlung entscheiden, erhalten einen Zuschuss von der Sozialversicherung.
Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 2 Jahre unbezahlten Bildungsurlaub, der in einem Zeitraum von 5 Jahren bei Bedarf auch in einzelne Teilurlaube aufgeteilt werden kann. Bei der Betriebszugehörigkeit zwischen drei Monaten und einem Jahr besteht Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub.
Krankenhausaufenthalt eines Kindes: Eltern haben Anspruch auf 4 Tage Urlaub, wenn ein Kind stationärer Behandlung bedarf; die Höhe des Krankengeldes wird tarifvertraglich festgelegt.