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Freistellungsarten in Saudi Arabien

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Bezahlter Urlaub

Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 5 Jahren haben Anspruch auf 21 Tage Jahresurlaub jährlich, bei mehr als 5 Jahren erhöht sich dieser auf 30 Tage.

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Gesetzliche Feiertage

Es gibt 3 gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer:innen freinehmen können.

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Krankenurlaub

Beschäftigte haben Anspruch auf 120 Krankentage. Davon werden die ersten 30 Tage in voller Höhe bezahlt und die nachfolgenden 60 zu einem Drittel des regulären Gehalts. Während der verbleibenden 30 Tage erhalten krankgeschriebene Arbeitnehmer:innen keine Leistungen.

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Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 10 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der 4 Wochen vor der Entbindung beginnt. Nach mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe von 50 % des regulären Gehalts; ab einer Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren wird der volle Lohn bezahlt.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Väter erhalten 1 Tag Vaterschaftsurlaub nach der Geburt ihres Kindes.

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Sonderurlaub

- Trauerurlaub: Im Falle des Todes eines unmittelbaren Familienmitglieds haben Beschäftigte Anspruch auf 2 Tage Urlaub. - Heiratsurlaub: Paare, die den Bund fürs Leben schließen, haben Anspruch auf 3 Tage bezahlten Urlaub. - Pilgerurlaub: Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit können Arbeitnehmer.innen bis zu 15 Tage Urlaub für ihre erste Pilgerfahrt (Hadsch) beantragen.

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