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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Griechenland

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Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen.

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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen in Griechenland hängen von der Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten ab.

  • 1 Monat: beschäftigt für 12 Monate bis 2 Jahre
  • 2 Monate: zwei Jahre bis 5 Jahre beschäftigt
  • 3 Monate: seit 5 bis 10 Jahren beschäftigt
  • 4 Monate: seit mehr als 10 Jahren beschäftigt
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Abgangsentschädigung

Die griechischen Arbeitsgesetze sehen Abfindungszahlungen vor, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Sie reichen von keiner Abfindung für Beschäftigte, die weniger als ein Jahr gearbeitet haben, bis hin zu 24 Monatsgehältern für Beschäftigte, die mindestens 28 Jahre bei demselben Arbeitgeber gearbeitet haben.

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Bewährungszeiten

Im Falle eines unbefristeten Arbeitsvertrags darf die Probezeit 6 Monate nicht überschreiten. Während dieser Zeit kann der Vertrag fristlos und ohne Entlassungsentschädigung gekündigt werden, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Der Arbeitnehmer erhält auch während der Probezeit seinen Lohn.

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