
So einfach verwaltest du dein Team in Südkorea
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- Overview
Freistellungsarten in Suedkorea
Mitarbeiter:innen, die mindestens 80 % eines Arbeitsjahres (12 Monate) ab Vertagsbeginn gearbeitet haben. Mitarbeiter:innen, die einen Monat (alle 30 Tage ab Vertragsbeginn), aber weniger als ein Jahr ununterbrochen gearbeitet haben, oder die weniger als 80 % eines Jahres gearbeitet haben.
Es gibt 17 bezahlte gesetzliche Feiertage in Südkorea.
Arbeitgeber müssen für nicht arbeitsbedingte Krankheiten keine Freistellung gewähren. Wenn Arbeitnehmer:innen während der Arbeit erkranken oder sich verletzen, sind sie zur Freistellung verpflichtet und können das gezahlte Krankengeld von der staatlichen Arbeitsunfallversicherung zurückfordern.
Mitarbeiterinnen habe vor und nach der Entbindung Anspruch auf 90 Tage (120 Tage bei Mehrlingsgeburten) Mutterschaftsurlaub. Davon sind bei Geburten eines einzelnen Kindes 60 und bei Mehrlingsgeburten 75 Tage bezahlt. Bis zum 1. Geburtstag ihres Kindes haben Mitarbeiterinnen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Stillzeit pro Tag.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter:innen auf Antrag innerhalb von 90 Tagen nach der Entbindung mindestens 10 Tage bezahlten Urlaub zu gewähren. Zudem besteht Anspruch auf ein ganzes Jahr Kinderbetreuungsurlaub (bis zum Alter von 8 Jahren). In dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter:innen 1,7 Millionen KRW vom Staat.
Mitarbeiter:innen können einen Antrag auf eine bis zu einjährige Arbeitszeitkürzung auf 15 bis 30 Stunden stellen, um sich auf ihre akademische Bildung zu konzentrieren.
- Pflegeurlaub: Mitarbeiter:innen können jährlich bis zu 90 Tage Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, um sich um pflegebedürftige Familienangehörige zu kümmern. - Kinderbetreuungsurlaub: 1 Jahr Freistellung für ein Kind unter 8 Jahren bzw. bis zur 2. Klasse - Familienpflegeurlaub (unbezahlt): - Pflegeurlaub: Mitarbeiter:innen können jährlich bis zu 90 Tage Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, um sich um pflegebedürftige Familienangehörige zu kümmern. - Kinderbetreuungsurlaub: 1 Jahr Freistellung für ein Kind unter 8 Jahren bzw. bis zur 2. Klasse. - Freistellung für Kinderwunschbehandlungen: 3 Tage im Jahr, wobei der 1. Tag bezahlt ist - Menstruationsurlaub (unbezahlt): einmal im Monat, wenn von der Mitarbeiterin beantragt