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Freistellungsarten in Thailand

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Bezahlter Urlaub

Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 6 freie Tage pro Jahr. Davor gibt es einen anteiligen Anspruch, beispielsweise 1 Urlaubstag pro 2 Arbeitsmonate.

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Gesetzliche Feiertage

Es gibt 16 gesetzliche Feiertage.

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Krankenurlaub

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Krankenurlaub bis zur tatsächlichen Genesung und erhalten den vollen Tageslohn, allerdings für maximal 30 Arbeitstage pro Jahr. Bei einem Krankenstand von drei oder mehr Arbeitstagen kann der Arbeitgeber verlangen, dass eine Bescheinigung einer ärztlichen Fachkraft oder einer staatlichen medizinischen Einrichtung vorgelegt wird. Arbeitnehmer:innen, die dazu nicht in der Lage sind, müssen eine entsprechende Erklärung abgeben.

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Mutterschaftsurlaub

Weibliche Beschäftigte haben Anspruch auf 98 Tage Mutterschaftsurlaub, wobei die ersten 45 Tage vom Arbeitgeber bezahlt werden und der Rest vom staatlichen Sozialversicherungsfonds übernommen wird. Schwangere Arbeitnehmerinnen können beantragen, dass ihnen weniger anstrengende Aufgaben zugewiesen werden.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Staatsbedienstete haben Anspruch auf 15 Tage Vaterschaftsurlaub im Jahr, aber im thailändischen Arbeitsrecht gibt es keine entsprechenden Regelungen für die Privatwirtschaft.

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Bildungsurlaub

Beschäftigte können unbezahlte Freistellung beantragen, um sich beruflich fortzubilden oder an staatlich verordneten Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen.

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Sonderurlaub

- Persönlicher Urlaub: Beschäftigte haben Anspruch auf 3 freie Tage im Jahr, um sich um persönliche Angelegenheiten kümmern zu können. - Freistellung für Sterilisation: Beschäftigte können bezahlte Freistellung beantragen, um sich einer Sterilisation zu unterziehen, wenn der Eingriff ärztlich verordnet wird. - Freistellung für Militärdienst: Beschäftigte können für militärische Übungen bis zu 60 Tage Freistellung beantragen, während derer sie ihr Grundgehalt weiter beziehen.

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