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Freistellungsarten in Indonesien

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Bezahlter Urlaub

Nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 12 Tage bezahlten Jahresurlaub. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Bestimmungen über den Urlaubsanspruch zu beachten, die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgehandelt wurden.

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Gesetzliche Feiertage

Beschäftigte haben Anspruch auf 15 arbeitsfreie Feiertage im Jahr. Bei Feiertagsarbeit erfolgt verpflichtender Zeitausgleich. Die Vergütung von Feiertagsarbeit ist wie folgt: - 1. bis 7. Stunde: 200 % Stundenlohn - 8. Stunde: 300 % Stundenlohn - 9. und 10. Stunde: 400 % Stundenlohn

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Krankenurlaub

Das indonesische Arbeitsrecht ermöglicht im Wesentlichen einen unbegrenzten Krankenstand, der so lange gilt, bis der Arbeitnehmer vollständig genesen ist oder die Laufzeit des Arbeitsvertrags abläuft Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 100-prozentige Lohnfortzahlung während der ersten 4 Monate. Während der darauffolgenden 4 Monate reduziert er sich auf 50 % und anschließend, bis zur vollständigen Genesung, auf 25 %.

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Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 3 Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub, der 6 Wochen vor der Entbindung beginnt.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Väter können nach der Geburt ihres Kindes 2 bezahlte freie Tage nehmen.

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Sonderurlaub

- Trauerurlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2 Tage bezahlten Urlaub beim Tod eines oder einer Verwandten ersten oder zweiten Grades bzw. einen Tag beim Tod eines Haushaltsmitglieds. - Religiöses Brauchtum: Eltern können 2 Tage bezahlten Urlaub beantragen, etwa um ihre Kinder beschneiden oder taufen zu lassen. - Heirat: Beschäftigte können sich für die eigene Hochzeit 3 Tage von der Arbeit freistellen lassen oder 2 Tage, um den Hochzeitsfeierlichkeiten eines ihrer Kinder beizuwohnen - Adoption: Adoptiveltern können die gleichen Urlaubsansprüche geltend machen wie leibliche Eltern, d. h. 3 Monate bezahlten Urlaub für die Mutter und 2 Tage bezahlten Urlaub für den Vater.

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